Pflegeversicherung

Pflege: Kinder haften für ihre Eltern

In der Pflege gilt: Kinder haften für ihre Eltern. Wird eine Person zum Pflegefall und kann die Kosten selbst finanziell nicht stemmen, bitten die Sozialämter regelmäßig auch deren Kinder zur Kasse, um die finanzielle Lücke zu schließen. Gut zu wissen, dass man mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorbeugen kann.

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, bedeutet das auch für die Angehörigen ein hohes finanzielles Risiko. Zumindest dann, wenn das Einkommen und die Gelder aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um alle Pflegekosten zu decken. Zwar schießen die Sozialämter zunächst alle Kosten vor. Sie können sich aber einen Teil davon von den Ehegatten und/oder Kindern zurückholen. Die Rückforderung der Sozialämter kann mehrere Tausend Euro betragen und auch erst gestellt werden, wenn der Elternteil bereits gestorben ist.

Schonvermögen für Singles und Familien

Die gute Nachricht: Es gibt ein Schonvermögen, damit die Sozialämter ihren Bürgern nicht zu stark ins Portemonnaie greifen. Aber dieses ist recht knapp bemessen. Für Alleinstehende ist ein Netto-Selbstbehalt von 1.800 Euro vorgesehen, für Familien sind es 3.240 Euro. Abgezogen werden davon noch Ausgaben für die Altersvorsorge und Darlehen. Was darüber aber hinausgeht, müssen die Kinder hälftig als Unterhalt zahlen.

Dennoch lauern hier Kosten, die im Zweifel Angehörige belasten. 2015 kostete ein vollstationärer Pflegeheim-Platz in der höchsten Pflegestufe 3.165 Euro im Monat. Zwar wurden mit der Pflegereform der Bundesregierung die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade übersetzt. So soll differenzierter abgebildet werden, welchen Bedarf ein Patient hat. Auch die finanziellen Leistungen wurden zum Jahreswechsel 2017 erhöht. Aber noch immer kann eine hohe finanzielle Lücke entstehen. So steuert die gesetzliche Pflegeversicherung im höchsten Pflegegrad 5 maximal 2.005 Euro zu. Der Rest muss aus eigener Tasche gezahlt werden.

Armutsrisiko: 451.000 Sozialhilfe-Empfänger in Pflege

Wie groß das Armutsrisiko ist, wenn eine Person zum Pflegefall wird, zeigen auch aktuelle Zahlen des Städte- und Gemeindebundes. Die Kommunen müssen die Sozialleistungen finanzieren, wenn jemand die Pflege nicht finanzieren kann. Aktuell erbringen die Sozialämter der Städte und Gemeinden für rund 451.000 Personen Sozialleistungen, weil deren Einkommen nicht ausreicht, die eigenen Pflegekosten zu decken. In diesen Fällen haben weder die Patienten noch ihre Angehörigen genügend Geld.

Hier empfiehlt es sich, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung den Schutz aufzustocken. Sie leistet – abhängig vom Pflegegrad – eine vorher vereinbarte Monatsrente oder ein Pflegetagegeld, wenn der Versicherte zum Pflegefall wird. Geld, das dann zur freien Verfügung steht und auch der Familie gegeben werden kann, wenn der Patient zu Hause betreut wird. Um die Leistungen eines solchen Vertrages kennenzulernen, kann ein Beratungsgespräch helfen.

Seite als PDF ausgebenSeite bei del.icio.us verlinkenSeite bei Xing verlinkenSeite bei Twitter verlinkenSeite bei Google+ verlinkenSeite bei Facebook verlinkenSeite per E-Mail empfehlen