Wer haftet für Impfschäden?

Gegen den Erreger der "Schweinegrippe" kann man sich impfen lassen. Die Diskussion um Für und Wider des Impfprogramms wird in letzter Zeit zunehmend von der Angst vor Impfschäden bestimmt.


Bereits der Kauf der Impfstoffe sorgte für Unruhe in der Medienlandschaft Deutschlands. Über "Zwei-Klassen-Medizin" und ungerechte Absicherung der "Eliten" wurde viel geschrieben.

Anfang Oktober sorgte die Meldung, dass die Hersteller nicht für Impfschäden haften würden für Aufsehen.
Dabei ist die Haftungsfrage bei Impfschäden recht klar.
Die Hersteller haften nur für Nebenwirkungen und Schäden, auf die sie nicht hingewiesen haben. Um sich gegen diesen Fall abzusichern, weisen die Hersteller von Medikamenten in Beipackzetteln detailliert auf mögliche Folgen hin.
Für Hersteller ist auch die Dosierung der Bestandteile haftungsrelevant.

Ärzte haften dann, wenn sie einen offensichtlichen und nachweisbaren Fehler bei der Durchführung der Impfung machen oder ihre Aufklärungspflichten gegenüber dem Patienten verletzen.
Im Schadensfall übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte, der Staat (bei Ärzten im öffentlichen Dienst) oder der Krankenhausträger (Krankenhausärzte) die Kosten.

Wer aufgrund einer öffentlich empfohlenen Impfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die das übliche Maß einer Impfreaktion übersteigt, hat Anspruch auf Entschädigung aus öffentlichen Mitteln.

In allen drei Fällen ist Vorraussetzung, dass Gutachten eine Kausalität zwischen Impfung und Erkrankung belegen.

Im Fall der "Schweinegrippe" konnten die Hersteller der drei in Deutschland erhältlichen Impfstoffe (Celvapan, Focetria, Pandemrix) aufgrund der kurzen Testphase keine Angaben zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten machen.
Gleiches gilt für Wechselwirkungen mit anderen Impfstoffen.

Auch bei Schwangeren soll der Arzt entscheiden, ob geimpft werden kann oder nicht.

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