Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent – doch gleichzeitig wird auch mehr abgezogen: Rentnerinnen und Rentner zahlen im Juli einmalig einen deutlich höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Grund ist eine rückwirkende Anpassung, die schon zum Jahresbeginn beschlossen wurde.
Pflegebeitrag steigt rückwirkend – was das für Rentner bedeutet
Bereits zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht. Doch bei Rentnerinnen und Rentnern wurde die Erhöhung noch nicht berücksichtigt – das holt die Deutsche Rentenversicherung nun im Juli nach. Für einen Monat liegt der Pflegebeitrag deshalb bei 4,8 Prozent. Damit wird der Unterschied für die Monate Januar bis Juni 2025 auf einen Schlag ausgeglichen.
Einmalzahlung für sechs Monate – so rechnet sich der Beitrag
Die höhere Belastung betrifft alle gesetzlich versicherten Ruheständlerinnen und Ruheständler. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro macht der zusätzliche Einbehalt rund 12 Euro aus. Ab August gilt dann wieder der reguläre Beitragssatz von 3,6 Prozent. Die Umsetzung erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht notwendig.
Warum überhaupt diese Erhöhung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung kämpft mit wachsenden Ausgaben. Um die Leistungen abzusichern, musste der Beitrag zum Jahresbeginn kurzfristig angehoben werden. Für Arbeitnehmer wurde die Erhöhung direkt umgesetzt. Bei Rentnerinnen und Rentnern war das technisch nicht möglich, weil rund 22 Millionen Renten betroffen sind. Deshalb wurde die Nachzahlung in Form eines Einmalbetrags im Juli festgelegt.
Was bleibt nach allen Änderungen?
Trotz des zusätzlichen Einbehalts bleibt unter dem Strich bei vielen Rentnerinnen und Rentnern ein spürbares Plus: Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 beträgt 3,74 Prozent. Wer 1.000 Euro Rente erhält, bekommt künftig rund 37 Euro mehr – abzüglich des höheren Pflegebeitrags im Juli.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert alle Betroffenen schriftlich über die Änderungen. Ab August 2025 gelten dann wieder die regulären Werte – mit dauerhaft angepasster Rente und erhöhtem Pflegebeitrag.