§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Während junge Menschen zunehmend digital investieren und stärker auf Rendite achten, setzen ältere Generationen weiterhin auf klassische Anlagen und persönliche Beratung.
Steigende Lebenshaltungskosten bremsen die private Altersvorsorge. Gleichzeitig wünschen sich viele mehr finanziellen Spielraum für den Ruhestand – doch oft bleibt es beim Vorsatz.
Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist in Deutschland ungebrochen. Doch für viele bleibt er unerreichbar – vor allem wegen fehlenden Eigenkapitals.
Das neue Wehrdienstmodell bringt neue Pflichten – aber was passiert, wenn es Streit gibt? Viele verlassen sich auf ihre Rechtsschutzversicherung. Doch die greift nicht immer.
Starkregen, Überschwemmungen und andere Naturgefahren nehmen zu. Dennoch fehlt vielen Hausbesitzern ein wichtiger Baustein im Versicherungsschutz.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
