§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Hitze bringt oft nicht nur Sonnenschein, sondern auch heftige Gewitter mit Starkregen. Binnen weniger Minuten können Keller volllaufen, Äste abbrechen oder lose Gegenstände zu gefährlichen Geschossen werden. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann das Risiko für teure Schäden deutlich verringern.
Ein gemeldeter Unfallschaden kann die Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung verschlechtern. Doch was viele nicht wissen: Auch Versicherer müssen dabei gesetzliche Fristen beachten. Versäumen sie eine Rückstufung über mehrere Jahre, können sie diese nicht beliebig nachholen.
Eine kaputte Waschmaschine, eine hohe Autoreparatur oder eine unerwartete Rechnung: Viele Menschen wären auf solche Ausgaben nur unzureichend vorbereitet. Das zeigt eine aktuelle Umfrage zum Umgang mit Geld und finanzieller Vorsorge.
Wer heute über seine Altersvorsorge nachdenkt, sollte auch die Krankenversicherung im Blick behalten. Denn im Ruhestand gelten für gesetzlich und privat Versicherte unterschiedliche Regeln bei Beiträgen und Einkommen.
Ein Mietwagen macht im Urlaub unabhängig und flexibel. Doch zwischen Buchung, Fahrzeugübernahme und Rückgabe lauern einige Kostenfallen. Wer vor Reisebeginn genau hinschaut, kann unnötigen Ärger und zusätzliche Ausgaben vermeiden.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
