E-Scooter gehören längst zum Straßenbild. Ende 2025 waren in Deutschland rund 1,66 Millionen Fahrzeuge versichert, davon etwa vier von fünf in Privatbesitz. Gleichzeitig steigt die Zahl der Unfälle. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte deshalb nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch an den vorgeschriebenen Versicherungsschutz denken.
Für einen E-Scooter ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Als Nachweis dient die Versicherungsplakette am Fahrzeug. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Fahrer anderen zufügen. Eigene Verletzungen oder Schäden am eigenen Scooter sind damit dagegen nicht automatisch versichert. Wer einen privaten E-Scooter kauft, sollte deshalb nicht losfahren, bevor der Versicherungsschutz besteht.
Auch die Verkehrsregeln werden leicht unterschätzt. E-Scooter gehören grundsätzlich auf Radwege oder – wenn diese fehlen – auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg. Zu zweit auf einem Scooter zu fahren ist ebenfalls verboten. Besonders wichtig sind die Alkoholregeln: Für E-Scooter gelten grundsätzlich dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Verstöße können nicht nur Bußgelder und Punkte nach sich ziehen, sondern auch Auswirkungen auf den Führerschein haben.
Dass Vorsicht nötig ist, zeigen die Unfallzahlen: 2025 wurden mehr als 16.000 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten registriert. Auffällig ist zudem, dass Leih-Scooter mehr als doppelt so häufig Haftpflichtschäden verursachen wie private Fahrzeuge. Unabhängig davon, wem der Scooter gehört, gilt deshalb: Regeln kennen, Rücksicht nehmen und im Zweifel lieber einmal mehr abbremsen.
Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV); Statistisches Bundesamt.









