Ein Autofahrer forderte Schadensersatz wegen eines Steinschlags durch nicht ausreichend gesicherte Ladung. Wie das Amtsgericht Itzehoe entschied.
Ein Autofahrer befuhr im Oktober 2022 eine Landstraße im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Itzehoe. Kurz vor einer Ortschaft kam ihm ein von einem Lkw entgegen. Der Autofahrer wendete nach der Begegnung, folgte dem Lkw und brachte diesen zum Anhalten. Er behauptete, der Lkw habe Ladung in Form von Sand und Steinen verloren, die sein Fahrzeug getroffen und beschädigt hätten, wodurch ihm ein Schaden von fast 3.000,00 € entstanden sei.
Die Beklagtenseite bestritt, dass der Lkw Ladung verloren habe und dass die Schäden darauf zurückzuführen seien.
Die Klage hatte überwiegend Erfolg. Das Gericht entschied (Az.: 91 C 1121/23), dass die geltend gemachten Schäden weitgehend durch den Verlust von Ladung bzw. Ladungsresten des Beklagtenfahrzeugs verursacht worden seien. Die Darstellung des Klägers wurde als plausibel und lebensnah angesehen und durch den Zeugen, den Schwager des Klägers, gestützt. Dieser bestätigte die Schilderung als Zeuge vom Hörensagen und gab an, dass ein Schaden an der Windschutzscheibe am Vormittag des Ereignisses noch nicht vorhanden gewesen sei.
Die Beklagtenseite konnte keinen plausiblen Vortrag zu dem Sachverhalt, insbesondere zum Beladungszustand des Lkws, vorbringen. Der Sachverständige bestätigte weitgehend die Darstellung des Klägers zum Schadensbild und schätzte die Reparaturkosten auf knapp 2.400,00 €.
Das Urteil ist rechtskräftig.