Unverzichtbar: die Fahrerschutz-Versicherung
  Welche Vorteile bietet die
  Fahrerschutz-Versicherung?
   
  Entschädigt  wird  -   statt 
  einer  in  der  Insassen-Unfallversicherung 
  üblicherweise  festgelegten Versicherungssumme für 
  den  Todes-  oder  Invaliditätsfall  - 
  der  tatsächliche  Personenschaden  des Fahrers
  einschließlich Folgeschäden, so als ob ein Kfz-
  Haftpflichtversicherer nach den gesetzlichen
  Haftpflichtbestimmungen für den Schaden aufzukommen hätte,
  z.B.
  
  •     Heilkosten
  •     Schmerzensgeld
  •     Verdienstausfall
  •     Kosten für eine Haushaltshilfe
  •     Hinterbliebenenrente
  •     etc.
   
  Die Versicherungssumme für den Personenschaden des Fahrers
  beträgt 8 Mio. Euro je Schadenfall; Dies bedeutet 
  eine  Vervielfachung  gegenüber den vergleichsweise
  niedrigen  Deckungssummen in der
  Insassen-Unfallversicherung.
   
  Geleistet  wird  für  Schäden,  die 
  der  Fahrer  ganz  oder  teilweise 
  selbstverschuldet  hat,  aber  auch, wenn der
  Schädiger unbekannt oder mittellos ist; Können Sie die
  Ansprüche  gegen  einen  Schädiger 
  oder   Sozialversicherungsträger   (z.B.
  Krankenversicherer)   richten und  
  durchsetzen,   übernimmt   die  
  Fahrerschutz-Versicherung   die mögliche Differenz zu
  den tatsächlich entstandenen Kosten.
  
  


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