§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Ein Pflegefall kommt oft plötzlich – und wird schnell zur finanziellen Belastung. Hohe Eigenanteile, große regionale Unterschiede und rechtliche Fragen sorgen für Unsicherheit. Die ARAG-Experten erklären, worauf Betroffene achten sollten und welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen.
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können seit Jahresbeginn mit einem höheren Arbeitgeberzuschuss rechnen. Hintergrund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch steigt auch der maximale Zuschuss, den Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung leisten.
Der Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen hat viele Schließfach-Kunden verunsichert. Zwar gelten Bankschließfächer als besonders sicher, doch absolute Sicherheit gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Anbieter ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.
Ein großflächiger Stromausfall im Südwesten Berlins hat Fragen zum Versicherungsschutz aufgeworfen.
Anhaltender Frost und starke Schneefälle erhöhen aktuell das Risiko von Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen deutlich. Was winterlich-idyllisch aussieht, kann für Passanten und parkende Fahrzeuge schnell gefährlich werden. Darauf weist Bund der Versicherten e. V. hin.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
