§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger: Der Bundesrat hat grünes Licht für das neue Altersvorsorgedepot gegeben. Künftig sollen Sparer flexibler und stärker am Kapitalmarkt fürs Alter vorsorgen können.
Die Sorge vor finanziellen Problemen im Alter bleibt hoch – besonders bei Frauen. Viele würden gerne mehr vorsorgen, stoßen jedoch an finanzielle Grenzen.
Der 1. Mai ist für viele ein freier Tag. Doch nicht für alle. Wer arbeiten muss, hat Rechte – aber nicht automatisch mehr Geld.
Während junge Menschen zunehmend digital investieren und stärker auf Rendite achten, setzen ältere Generationen weiterhin auf klassische Anlagen und persönliche Beratung.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
