§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert.
Mit dem Start der Gartensaison zieht es viele wieder in die Kleingartenanlage. Doch auch im Grünen gelten klare Regeln – von der Nutzung der Laube bis zur Gartenpflege.
Ob Kfz-, Reise- oder Tierversicherung: Immer mehr Menschen schließen ihre Versicherungen direkt online ab. Besonders Vergleichsportale und digitale Angebote der Versicherer gewinnen an Bedeutung.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger: Der Bundesrat hat grünes Licht für das neue Altersvorsorgedepot gegeben. Künftig sollen Sparer flexibler und stärker am Kapitalmarkt fürs Alter vorsorgen können.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
