§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Das Vertrauen in das deutsche Rentensystem ist bei vielen Menschen gering. Gleichzeitig wächst die Bereitschaft, über Reformen und zusätzliche private Vorsorge nachzudenken.
Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Phishing-Mails, gefälschte Stimmen oder täuschend echte Nachrichten: Künstliche Intelligenz verändert die Methoden von Cyberkriminellen. Experten warnen vor einer neuen Qualität digitaler Angriffe.
Der Weg in die eigenen vier Wände beginnt lange vor dem Immobilienkauf. Wer Finanzierung, Modernisierung und spätere Nutzung frühzeitig plant, kann viele Entscheidungen entspannter und oft auch günstiger treffen.
Eine Hausratversicherung gehört für viele Haushalte zum wichtigen Basisschutz. Doch nicht jeder Tarif bietet automatisch umfassende Leistungen.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
