§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Sollten Angestellte frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können? Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet weiterhin diese Wahlmöglichkeit. Gleichzeitig wird über Änderungen beim Wechselrecht diskutiert.
Sport hält fit und gesund. Doch beim Fußball, Skifahren oder Radfahren kommt es immer wieder zu Unfällen. Eine aktuelle Auswertung zeigt, bei welchen Freizeitaktivitäten sich Menschen besonders häufig verletzen.
Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.
Digitale Services werden bei Versicherungen immer beliebter. Doch viele Verbraucher wünschen sich weiterhin persönliche Ansprechpartner und klassische Unterlagen per Post.
Das Vertrauen in das deutsche Rentensystem ist bei vielen Menschen gering. Gleichzeitig wächst die Bereitschaft, über Reformen und zusätzliche private Vorsorge nachzudenken.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
