Nach einem regulierten Schaden kann nicht nur der Versicherte den Vertrag kündigen – auch der Versicherer besitzt in vielen Sparten ein Sonderkündigungsrecht. Betroffen sein können beispielsweise Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen. Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell reagieren, denn die Suche nach einem neuen Versicherer kann anschließend schwieriger werden.
Zunächst lohnt sich das Gespräch mit dem bisherigen Versicherer. Manchmal lässt sich der Vertrag fortführen, wenn beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbart oder erhöht wird. Auch der Ausschluss einzelner, verzichtbarer Leistungen kann eine Möglichkeit sein. Bei zentralen Risiken ist allerdings Vorsicht geboten: Eine Wohngebäudeversicherung beispielsweise ohne Schutz gegen Leitungswasserschäden fortzuführen, kann eine erhebliche Versicherungslücke hinterlassen.
Eine weitere Möglichkeit kann die sogenannte Kündigungsumkehr sein. Dabei kündigt der Versicherte selbst so, dass seine Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Das kann die Suche nach einem neuen Vertrag erleichtern. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von der konkreten Kündigung und den geltenden Fristen ab. Deshalb sollten Betroffene unmittelbar nach Erhalt des Schreibens prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
Wichtig bleibt in jedem Fall: Bei einem neuen Versicherungsantrag müssen Fragen nach früheren Schäden oder Kündigungen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Kündigungsumkehr bedeutet nicht, dass Vorschäden verschwiegen werden dürfen. Falsche Angaben können den neuen Versicherungsschutz gefährden. Am besten sollten deshalb bereits Angebote für einen neuen Vertrag eingeholt werden, bevor der bisherige Schutz endet.
Quelle: Bund der Versicherten (BdV).









