Ob bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder in einer sozialen Einrichtung: Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Doch was passiert, wenn sich jemand bei dieser Tätigkeit verletzt? Anders als häufig angenommen, besteht nicht bei jedem freiwilligen Einsatz automatisch derselbe Versicherungsschutz.
Eine neue Krone, eine Brücke oder ein Implantat kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten für medizinisch notwendigen Zahnersatz grundsätzlich einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser deckt jedoch nicht automatisch die Kosten der gewählten Versorgung. Besonders bei hochwertigen Lösungen kann ein erheblicher Eigenanteil entstehen.
Ein wichtiger Zulieferer kann plötzlich nicht mehr liefern. Vielleicht hat ein Brand die Produktionshalle zerstört, eine Überschwemmung das Lager beschädigt oder ein technischer Defekt die Fertigung lahmgelegt. Für den belieferten Betrieb kann das schwerwiegende Folgen haben: Aufträge verzögern sich, Maschinen stehen still und Einnahmen bleiben aus. Doch wer trägt den finanziellen Schaden?
Wenn die Temperaturen unter null fallen, können Wasserleitungen einfrieren. Besonders gefährdet sind unbewohnte Häuser, Ferienimmobilien und wenig genutzte Räume. Platzt eine eingefrorene Leitung, kann das austretende Wasser erhebliche Schäden an Wänden, Böden und Einrichtung verursachen. Doch nicht in jedem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten.
Navigation, Klimaanlage oder Musik: In modernen Autos werden immer mehr Funktionen über einen zentralen Touchscreen gesteuert. Das sieht aufgeräumt aus, kann während der Fahrt aber zum Sicherheitsrisiko werden. Eine aktuelle Allianz-Untersuchung zeigt, dass viele Autofahrer bereits kritische Situationen bei der Bedienung digitaler Fahrzeugdisplays erlebt haben.
Oft kann eine kleine Unaufmerksamkeit unüberschaubare finanzielle Folgen für Sie haben.
Haftpflichtversicherungen für jeden Risikobereich schützen Sie als Privatperson vor solchen Ereignissen, die im täglichen Leben passieren können.
Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert - Sie
haben einem anderen Schaden zugefügt. Ihr Kind spielt auf der Straße
Fußball und wirft dabei ein Fenster ein oder der Hausbesitzer
vergisst den Schnee auf dem Gehweg vor seinem Haus zu räumen und ein Fußgänger kommt dabei zu Schaden...
Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem
Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel.
In der Praxis ist aber nicht nur aufsichtführendes Personal diesem
Risiko ausgesetzt. Auch in der Verwaltung kann Fahrlässigkeit
zum Versicherungsfall führen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die für den Bau beauftragten Firmen
für alle Schäden haften.
Egal wie souverän die von Ihnen beauftragten
Handwerksbetriebe sind, die Baustelle haben Sie veranlasst - Sie sind mitverantwortlich und müssen dafür haften.
Durch einen Sturm lösen sich an Ihrem Haus Dachziegel und beschädigen
Pkw`s , die vor Ihrem Haus parken.
Oder: Ein Mieter rutscht auf der Treppe aus und verletzt sich schwer. Die geschädigten Personen werden Schadensersatz von Ihnen fordern.
Es passiert immer wieder: Ein Hund rennt auf die Straße und
verursacht einen schweren Autounfall, der Briefträger wird von einem Hund
gebissen oder ein Hund verletzt ein anderes Tier.
Wer kommt für den Schaden auf?
Es passiert doch: Ein Pferd scheut und verletzt dabei jemanden schwer...das Pferd
schlägt aus und beschädigt den gemieteten Stall... oder das Pferd
verletzt ein anderes Tier. Wer kommt für den Schaden auf?
Man kann sich leicht vorstellen, wie hoch ein durch Öleintritt in das
Erdreich verursachter Schaden sein kann. Denken Sie hierbei nur an die
Verunreiningung des Grundwassers oder den gewaltigen Erdaushub der
notwendig sein könnte, um den Schaden zu beseitigen.