Nachrichten zum Thema: Rente

09.05.2025
Eine Ärztin, die im Auftrag einer Gemeinde die zweite Leichenschau übernimmt, gilt nicht als scheinselbstständig. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Damit bleibt die Ärztin von der Sozialversicherungspflicht befreit.
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