§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach beleuchtet die Einstellungen zur privaten Altersvorsorge bei Personen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren.
Ein großer Versicherer hat nun erstmals auch gebrauchte Ersatzteile zugelassen, um PKW nach einem Unfall zu reparieren.
Ein Autofahrer forderte Schadensersatz wegen eines Steinschlags durch nicht ausreichend gesicherte Ladung. Wie das Amtsgericht Itzehoe entschied.
Das Sparmotiv 'Kapitalanlage' verzeichnet einen deutlichen Bedeutungsgewinn, so eine Umfrage. Wichtiger sind den Deutschen aber andere Gründe, um Geld zu sparen.
Wer haftet, wenn ein Maibaum Schaden anrichtet? Und was genau ist bei der Verkehrssicherungspflicht zu beachten?
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.