Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent – doch gleichzeitig wird auch mehr abgezogen: Rentnerinnen und Rentner zahlen im Juli einmalig einen deutlich höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Grund ist eine rückwirkende Anpassung, die schon zum Jahresbeginn beschlossen wurde.
Ob auf dem Fußballplatz, beim Radfahren oder auf der Skipiste: Sport macht Spaß – birgt aber auch Risiken. Das zeigt ein Blick auf aktuelle Unfallzahlen. Besonders häufig trifft es dabei die Freizeit: Über 70 Prozent aller Unfälle passieren jenseits von Schule oder Beruf. Und genau hier greift die gesetzliche Unfallversicherung meist nicht mehr.
Ein gebrochener Arm, ein kurzer Klinikaufenthalt – und plötzlich wird der Urlaub zum finanziellen Risiko: Ein Tag im Krankenhaus im Ausland kostet im Schnitt rund 2.600 Euro. Noch teurer kann es werden, wenn ein Rücktransport nach Hause notwendig wird: Bei schweren Erkrankungen wie einem Herzinfarkt können bis zu 30.000 Euro fällig werden.
Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ab dem 1. Juli 2025 will eine neue Bund-Länder-Kommission Vorschläge erarbeiten, wie das System zukunftsfest gemacht werden kann. Dabei steht ein Begriff im Mittelpunkt: Generationengerechtigkeit.
Die Sorge um eine ausreichende Altersvorsorge wächst – vor allem bei jungen Erwachsenen. Laut einer aktuellen Umfrage vertraut nur eine kleine Minderheit auf die gesetzliche Rente als alleinige Einkommensquelle im Alter. Besonders groß ist die Verunsicherung bei Frauen.
Oft kann eine kleine Unaufmerksamkeit unüberschaubare finanzielle Folgen für Sie haben.
Haftpflichtversicherungen für jeden Risikobereich schützen Sie als Privatperson vor solchen Ereignissen, die im täglichen Leben passieren können.
Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert - Sie
haben einem anderen Schaden zugefügt. Ihr Kind spielt auf der Straße
Fußball und wirft dabei ein Fenster ein oder der Hausbesitzer
vergisst den Schnee auf dem Gehweg vor seinem Haus zu räumen und ein Fußgänger kommt dabei zu Schaden...
Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem
Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel.
In der Praxis ist aber nicht nur aufsichtführendes Personal diesem
Risiko ausgesetzt. Auch in der Verwaltung kann Fahrlässigkeit
zum Versicherungsfall führen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die für den Bau beauftragten Firmen
für alle Schäden haften.
Egal wie souverän die von Ihnen beauftragten
Handwerksbetriebe sind, die Baustelle haben Sie veranlasst - Sie sind mitverantwortlich und müssen dafür haften.
Durch einen Sturm lösen sich an Ihrem Haus Dachziegel und beschädigen
Pkw`s , die vor Ihrem Haus parken.
Oder: Ein Mieter rutscht auf der Treppe aus und verletzt sich schwer. Die geschädigten Personen werden Schadensersatz von Ihnen fordern.
Es passiert immer wieder: Ein Hund rennt auf die Straße und
verursacht einen schweren Autounfall, der Briefträger wird von einem Hund
gebissen oder ein Hund verletzt ein anderes Tier.
Wer kommt für den Schaden auf?
Es passiert doch: Ein Pferd scheut und verletzt dabei jemanden schwer...das Pferd
schlägt aus und beschädigt den gemieteten Stall... oder das Pferd
verletzt ein anderes Tier. Wer kommt für den Schaden auf?
Man kann sich leicht vorstellen, wie hoch ein durch Öleintritt in das
Erdreich verursachter Schaden sein kann. Denken Sie hierbei nur an die
Verunreiningung des Grundwassers oder den gewaltigen Erdaushub der
notwendig sein könnte, um den Schaden zu beseitigen.