Kleingarten: Was erlaubt ist – und worauf Pächter achten sollten

Mit dem Start der Gartensaison zieht es viele wieder in die Kleingartenanlage. Doch auch im Grünen gelten klare Regeln – von der Nutzung der Laube bis zur Gartenpflege.

Der Kleingarten ist für viele ein Ort der Erholung. Doch wer eine Parzelle pachtet, muss sich an gesetzliche Vorgaben und Vereinsregeln halten. Denn Kleingärten dienen nicht nur der Freizeit, sondern sollen auch der gärtnerischen Nutzung dienen. Deshalb muss ein Teil der Fläche für Obst- oder Gemüseanbau verwendet werden. Reine Ziergärten sind oft nicht zulässig.

Auch die Nutzung der Gartenlaube ist eingeschränkt. Dauerhaftes Wohnen ist in Kleingartenanlagen grundsätzlich verboten. Übernachtungen werden vielerorts toleriert, ein dauerhafter Aufenthalt kann jedoch Probleme bis hin zur Kündigung des Pachtvertrags nach sich ziehen.

Wichtig ist außerdem die Pflege der Parzelle. Verwilderte Gärten oder brachliegende Flächen können rechtliche Konsequenzen haben. Gerichte haben bereits bestätigt, dass mangelnde Bewirtschaftung ein Kündigungsgrund sein kann.

Bei baulichen Veränderungen gelten ebenfalls Grenzen. Gartenlauben dürfen meist nur eine bestimmte Größe haben, größere Umbauten oder zusätzliche Feuerstätten sind häufig nicht erlaubt. Auch Bäume dürfen oft nicht ohne Zustimmung gefällt werden.
Darüber hinaus sollten Pächter ihren Versicherungsschutz prüfen. Schäden an Gartenlauben oder Inventar sind nicht automatisch über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Teilweise bestehen Gruppenversicherungen über den Verein, in anderen Fällen kann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein.

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