§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht – doch nicht alle sind abgesichert. Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2023 rund 72 000 Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz und hatten auch keinen Anspruch auf Krankenversorgung. Das betrifft zwar weniger als 0,1 Prozent der Bevölkerung – doch jeder einzelne Fall bedeutet im Ernstfall fehlende medizinische Hilfe.
Vier von fünf Menschen in Deutschland sparen regelmäßig. Doch viele zweifeln, ob ihre Rücklagen im Ernstfall ausreichen. Steigende Lebenshaltungskosten machen es zunehmend schwer, Geld beiseitezulegen.
Mit der Umstellung auf die Winterzeit am 26. Oktober beginnt auch die Hauptsaison für Einbrüche. Dunkelheit, Abwesenheit und ungesicherte Türen machen es Tätern leicht – einfache Maßnahmen können helfen.
Mit dem Herbst kommen auch die Herbststürme - und die werden Spuren hinterlassen. Wer Schäden am Haus oder Auto feststellt, sollte schnell und sorgfältig handeln.
Rutschige Bürgersteige sind im Herbst keine Seltenheit. Doch wer haftet, wenn ein Unfall passiert – und wer ist überhaupt fürs Fegen verantwortlich?
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
